Glückstadt – Ortsgestaltungssatzung + Gestaltungshandbuch

Stadtdenkmal Glückstadt, 2022
Ist überall noch Platz für Photovoltaik?
Ortsbild mit hohem Wiedererkennungswert
Wie sollen unsere Städte nach der Energiewende aussehen?

Planungsauftrag durch die BIG Städtebau für die Stadt Glückstadt. 2022-2023

Als einzige Holsteinische Stadt entging Glückstadt im Dreißigjährigen Krieg einer Belagerung. Der holländische Festungsbaumeister Pieter de Perceval (um 1607-1657) hatte die Stadt als regelmäßiges, von einem Wallgraben geschütztes Sechseck entworfen. Vom zentralen Marktplatz führten durch Ring- bzw. Wallstraßen verbundene Radialstraßen zu den außenliegenden Bastionen. Damit Feinde keine Deckung finden könnten, standen die Häuser straßenseitig alle in gerader Linie, ohne Erker und Balkone.

Dieser ideale Grundriss zeichnet Glückstadt bis heute aus. Auch Fremde finden sich in der liebevoll gepflegten Altstadt mit ihren geraden Häuserfluchten und dem offenen, zentralen Marktplatz schnell zurecht. In dem Bewusstsein dieser seltenen Qualität verlieh sich die Stadt das Siegel eines Stadtdenkmals, das auf die immer noch geschlossene städtebauliche und architektonische Konzeption hinweist und die Selbstverpflichtung beinhaltet, diese Qualitäten zu bewahren.

In der 1997 zuletzt geänderten Gestaltungssatzung für den historischen Stadtkern von Glückstadt waren Energieerzeugungsanlagen durch Solarenergie oder Wärmepumpen noch nicht zulässig. Damit konnten Hauseigentümer im historischen Stadtkern im Falle eines Heizungsaustausches oder eines Hausneubaus dem EWKG nicht durch den Einbau von Solaranlagen entsprechen, ohne gleichzeitig gegen die Gestaltungssatzung zu verstoßen. Der Planungsauftrag beinhaltete die Überarbeitung der Gestaltungssatzung und die Diskussion der Vorschläge mit der Bauverwaltung, den Denkmalschutzbehörden und dem Bauausschuss, um dieses Problem zu lösen.

Mit der nunmehr erlassenen Novellierung der Satzung sind die zum Teil einander widersprechenden Ansprüche – Erhaltung des historischen Stadtbilds gegenüber Förderung regenerativer Energien in der Wohnnutzung – nicht beseitigt, aber sie werden in ein ausgewogenes Verhältnis zueinander gebracht: Der Einbau von Solaranlagen und auch von Luft-Wärme-Pumpen wird auch im historischen Stadtkern erlaubt, wenn bestimmte Vorgaben eingehalten werden, um das Stadtbild nicht mehr als erforderlich zu beeinträchtigen. Diese Vorgaben sind in der Ortsgestaltungssatzung festgelegt und können hier eingesehen werden.

Die im Rahmen des Planungsauftrags erstellte Gestaltungsfibel erläutert als kompaktes Handbuch Ziele und Inhalte der Ortsgestaltungssatzung anhand kurzer Texte, einfacher Illustrationen und Bildbeispiele auf 50 Seiten. Die Gestaltungsfibel ist hier einzusehen.