Fachbeitrag zum Naturbegriff in der Veranstaltungsreihe „Expedition Grün“, einer öffentlichen Vortragsreihe anlässlich der Uraufführung der Oper „Miameide – Die stillen Schwestern“ von Kristine Tornquist und Julia Purgina, sirene Operntheater, Wien.
Ferdinand Tutenberg (1874-1956) ist alles andere als eine schillernde Gestalt. Mit technischem Verständnis, großem Wissen, noch größerem Selbstvertrauen und unermüdlichem Fleiß schafft er in den 1910er- und 1920er-Jahren unter schwierigsten Bedingungen zahllose öffentliche Grünanlagen für Altona, darunter den Volkspark und den Hauptfriedhof Altona. Als Gartenkünstler fühlt er sich jedoch nicht akzeptiert, und seine Schöpfungen und Planungen werden tatsächlich von Fachkollegen kritisiert. Er führt dies auf persönlichen Neid zurück, und darauf, dass man ihm, der kein vollständiges Gartenkunst-Studium an einer angesehenen Hochschule absolviert hat, echte Gartenkunst nicht zutraut. Schließlich von der NS-Stadtregierung in seinem Amt als Gartendirektor der Stadt Altona diffamiert, zieht er sich 1934 nach einem Nervenzusammenbruch aus Altona nach Oberursel zurück und verfasst dort verbittert seine Lebenserinnerungen. In diesen schildert er neben seinen Gartenschöpfungen auch die konfliktreichen Zusammenstöße mit Berufskollegen, aus denen er stets siegreich hervorgegangen sein will.
In „Tutenbergs Himmel“ weilt Gartendirektor a. D. Ferdinand Tutenberg im Jahre 2023 über den Wolken. Noch immer quält ihn die Frage, ob man ihm auf der Erde die gebührende Anerkennung zollt, und auch seine Frau Elisabeth kann ihm dabei nicht helfen. Da erscheint plötzlich Gott in Begleitung eines sonderbaren Engels. Doch während Gott und Tutenberg im Laufe eines persönlichen Gartengesprächs immer mehr Gemeinsamkeiten entdecken, lässt der Engel mit dem seltsamen Namen Hemanuel keine Gelegenheit aus, um gegen Tutenbergs Können zu sticheln. Bei Tutenberg reißen alte Wunden auf und die Lage spitzt sich gefährlich zu…
Einakter zur Feier des 100-jährigen Bestehens des Hauptfriedhofs Altona. Einmalige Aufführung am 17. September 2023 ab 11.00 Uhr in der Kapelle des Hauptfriedhofs Altona:
Die Personen und ihre Darsteller: Ferdinand Tutenberg – Nils-Holger Koch Elisabeth Tutenberg – Manon Koop Hermann Kube – Wieland Schinnenburg GOTT – Bay Stiller
Musik: Chris Drave
Idee, Text und Regie: Joachim Schnitter
Im Auftrag des Bezirksamts Hamburg-Altona, Management des öffentlichen Raumes, Fachabteilung Stadtgrün: Grünplanung/Projekte
Staatliche Museen zu Berlin, Kunstbibliothek / Dietmar Katz
„Landhaus Kalckreuth“ 1906
aus: C. G. Bensel. Regierungsbaumeister, Architekt Hamburg
Anthea Rakebrandt, Tauben-Skabiose
Tanzdarbietung auf dem Sunderhof.
Archiv CVJM-Sunderhof GmbH
Monographie
Zu Beginn des 20. Jahrhunderts initiierte Alfred Lichtwark, der damalige Direktor der Hamburger Kunsthalle, ein besonderes Wohn- und Kulturprojekt, als er mit ihm befreundete Familien veranlasste, im Umfeld seines Sommerhäuschens und nahe zur Malschule Siebelist in Hittfeld, moderne Landhäuser mit neuartigen Gärten zu errichten.
Philanthropen, Maler, Kunstsammler, Kaufleute, Architekten, eine Pädagogin und eine Schauspielerin bildeten auf dem „Sunderberg“ in den Harburger Bergen einen exklusiven Kreis künstlerisch-geselligen Lebens. Lichtwarks Schrift „Der Heidegarten“, die „gleich einem hellen Scheinwerfer aufklärend“ auf damalige Gartenkünstler wirkte, geht auf diese Landhauskolonie zurück.
Belegt durch zahlreiche Werke der Malerei, Grafik und Fotografie sowie durch zeitgenössische Textquellen wird die heute fast vergessene Kolonie als eine großbürgerliche Ausprägung der Lebensrefombewegung dargestellt und in die Wechselwirkung zwischen damaliger Mal- und Gartenkunst eingeordnet. Lichtwarks Traum von inniger Naturwahrnehmung, einer am „Niedersächsisch/Althamburgischen“ orientierten Gartenkunst und eines kulturell ausgerichteten Miteinanders zeigt sich hier als „Lebenskunst“.
Konzept, Recherche und Text: Joachim Schnitter Layout: Sarah Winter Grafiken: Anthea Rakebrandt; Joachim Schnitter
Erscheint im August 2023 im Verlag Dölling & Galitz
Der „Inno-Park“ in Hamburg-Harvestehude gehört zu den gartenhistorischen Geheimtipps der Hansestadt. Angelegt nach einem Entwurf des Hamburger Oberingenieurs Franz Andreas Meyer als Zentrum eines neuen Villenviertels mit moderner orthogonaler Straßenführung zählt er zu den spätlandschaftlichen, aufwendig modellierten Zierparks, gegen die wenige Jahre später Reformgartenkünstler leidenschaftlich opponierten. Dennoch besticht der Park bis heute durch seine gelungene Raumgestaltung mit zwei markanten Erhebungen und durch uralte Eichen, die Meyer geschickt in die Neugestaltung integrierte. In den Sommermonaten ist er ein stark frequentierter Treffpunkt für Eltern mit ihren Kindern.
Die Untersuchung zielt auf eine Stärkung nicht nur gartendenkmalpflegerischer, sondern vor allem auch ökologischer Qualitäten.
Planungsauftrag des Bezirksamts Eimsbüttel in Zusammenarbeit mit den Büros: Landschaft und Plan Munder und Erzepky LandschaftsarchitektenBDLA Hannes Rother Gartendenkmalpflege und Freiraumplanung
Aus einem barocken Bürgergarten des frühen 18. Jahrhunderts ließ Kanzleirats Johann Hinrich Doos um 1785 einen in seinen geometrischen Grundstrukturen und seinem Skulpturenprogramm bis heute gut tradierten Garten gestalten. Durch eine Schenkung seiner Witwe ging das Anwesen 1829 in den Besitz der Stadt Wilster über und diente bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts als Amtssitz der Wilster Bürgermeister. Ende des 19. Jahrhunderts wurde der rückwärtige Gartenteil im landschaftlichen Stil umgeformt. Der Garten galt lange als pseudobarocke Anlage. Mit den erneuten Recherchen gelang der Nachweis, dass es sich tatsächlich um eine barocke Gartenanlage handelt.
Die in einem Pflege- und Entwicklungskonzept aus dem Jahr 2020 konzipierten Maßnahmen sollen den aktuellen Recherchen und Bewertungen angepasst, detailliert und umgesetzt werden.
Planungsauftrag des Büros Hannes Rother Gartendenkmalpflege und Freiraumplanung für das Amt Wilstermarsch in Zusammenarbeit mit Hannes Rother Gartendenkmalpflege und Freiraumplanung und Munder und Erzepky Landschaftsarchitekten BDLA.
Wie sollen unsere Städte nach der Energiewende aussehen?
Planungsauftrag durch die BIG Städtebau für die Stadt Glückstadt. 2022-2023
Als einzige Holsteinische Stadt entging Glückstadt im Dreißigjährigen Krieg einer Belagerung. Der holländische Festungsbaumeister Pieter de Perceval (um 1607-1657) hatte die Stadt als regelmäßiges, von einem Wallgraben geschütztes Sechseck entworfen. Vom zentralen Marktplatz führten durch Ring- bzw. Wallstraßen verbundene Radialstraßen zu den außenliegenden Bastionen. Damit Feinde keine Deckung finden könnten, standen die Häuser straßenseitig alle in gerader Linie, ohne Erker und Balkone.
Dieser ideale Grundriss zeichnet Glückstadt bis heute aus. Auch Fremde finden sich in der liebevoll gepflegten Altstadt mit ihren geraden Häuserfluchten und dem offenen, zentralen Marktplatz schnell zurecht. In dem Bewusstsein dieser seltenen Qualität verlieh sich die Stadt das Siegel eines Stadtdenkmals, das auf die immer noch geschlossene städtebauliche und architektonische Konzeption hinweist und die Selbstverpflichtung beinhaltet, diese Qualitäten zu bewahren.
In der 1997 zuletzt geänderten Gestaltungssatzung für den historischen Stadtkern von Glückstadt waren Energieerzeugungsanlagen durch Solarenergie oder Wärmepumpen noch nicht zulässig. Damit konnten Hauseigentümer im historischen Stadtkern im Falle eines Heizungsaustausches oder eines Hausneubaus dem EWKG nicht durch den Einbau von Solaranlagen entsprechen, ohne gleichzeitig gegen die Gestaltungssatzung zu verstoßen. Der Planungsauftrag beinhaltete die Überarbeitung der Gestaltungssatzung und die Diskussion der Vorschläge mit der Bauverwaltung, den Denkmalschutzbehörden und dem Bauausschuss, um dieses Problem zu lösen.
Mit der nunmehr erlassenen Novellierung der Satzung sind die zum Teil einander widersprechenden Ansprüche – Erhaltung des historischen Stadtbilds gegenüber Förderung regenerativer Energien in der Wohnnutzung – nicht beseitigt, aber sie werden in ein ausgewogenes Verhältnis zueinander gebracht: Der Einbau von Solaranlagen und auch von Luft-Wärme-Pumpen wird auch im historischen Stadtkern erlaubt, wenn bestimmte Vorgaben eingehalten werden, um das Stadtbild nicht mehr als erforderlich zu beeinträchtigen. Diese Vorgaben sind in der Ortsgestaltungssatzung festgelegt und können hier eingesehen werden.
Rekonstruktionsskizze der Situation Ende des 19. Jh
Schloss Trebnitz, Hofseite, ca. 1860
Schloss Trebnitz, Gartenseite, 2021
In Zusammenarbeit mit Bunk & Münch Landschaftsarchitekten
Der ehemalige Gutspark der Familie von Zieten verfügte ab 1735 über einen bedeutenden Botanischen Garten, der von Johann Gottlieb Gleditsch angelegt wurde. Mitte des 19. Jahrhunderts wurde der damals verwilderte botanische Garten erweitert und in einen Landschaftspark überführt. Mit dem Um- und Erweiterungsbau des Gutshauses im Stil des Neobarock unter Familie von Brünneck wurde die Bezeichnung „Schloß Trebnitz“ geläufig. Nach der Enteignung der von Brünnecks 1945 wurde das Gut für verschiedene staatliche Einrichtungen genutzt. Die historische Gestaltung des Parks ist äußerst lückenhaft überkommen. Insbesondere der Baumbestand bedarf einer denkmalgerechten Pflege und einer langfristig verfolgten Zielstellung.
Planungsauftrag der Stadt Müncheberg, Fachdienst Umwelt und Stadtgrün.
Wesselhoeftpark, 1830 (Ausschnitt eines Ölbilds von Johann Joachim Faber. Aus: Hamburger Schule: Das 19. Jahrhundert neu entdeckt.)
Blick von den westlichen Höhen ins Tal, 2021
Der nördliche Teich, 2021
Vorbereitung auf den Winterschlaf am Fuß einer alten Sumpfzypresse im Park, 2021
Entwurfsplanung und künstlerische Bauleitung zur gartendenkmalpflegerischen Überarbeitung der Wegeführungen, Raumbildung und Bepflanzung.
Der denkmalgeschützte Wesselhoeftpark verfügt über zwei Teiche und wird von der „Kleinen Flottbek“ durchströmt, der er seine ungewöhnliche Topographie als zur Elbe orientierter Taleinschnitt verdankt. Seine Talsenken sind ungewöhnlich feucht und stellenweise als Hochstaudenfluren ausgeprägt. Als ehemaliger Privatpark war er phasenweise durch zahlreiche exotische Baumpflanzungen geprägt, von denen in den alten Wiesenflächen einige bis heute überdauert haben, während an den steilen Geländeböschungen alter Eichen- und Buchenbestand vorherrscht. Im Rahmen von notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen ergibt sich die Chance, Teile des historischen Wegeverlaufs und der räumlichen Inszenierung nach über fünf Jahrzehnten wiederzugewinnen.
Planungsauftrag des Bezirksamts Altona, Management des öffentlichen Raumes, Fachabteilung Stadtgrün
undatierte Skizze der Pagode in Baurs Park, Ende 19. Jh (Original: Altonaer Museum D1-1969/326)
Die Pagode in Baurs Park, 1845
Gartenhistorische Untersuchung und Neuentwurfsplanung für den Aussichtsplatz des ehemaligen Leuchtturms in Baurs Park
Baurs Park in Hamburg-Blankenese zählt zu den bedeutendsten historischen Parks der Hansestadt. Mit dem Abbau des Leuchturms im Jahr 2021 wird ein wichtiger historischer Aussichts- und Blickpunkt im Park, die Pagodenhöhe, frei für eine denkmalgerechte und besucherfreundliche Neugestaltung.
Planungsauftrag des Bezirksamts Altona, Management des öffentlichen Raumes, Fachabteilung Stadtgrün
Oktogon des ehemaligen Anwesens Cäsar Pinnau in Baurs Park, 2020
Die Pagode in Baurs Park, 1845
Gutachten zur denkmalrechtlichen Versagung eines Bauantrags für eine bauliche Erweiterung im Privatauftrag
Baurs Park in Hamburg-Blankenese zählt zu den bedeutendsten ehemaligen Privatparks der Hansestadt. In den 1920er- und -30er Jahren wurden Teile der Parkanlage parzelliert und privat veräußert. Es entstanden großbürgerliche Villen mit zugehörigen Privatgärten, die wie Inseln im heute öffentlichen Park liegen, manche als denkmalgeschützte Einzelobjekte, andere als nichtkonstituierende Elemente des denkmalgeschützten Ensembles „Baurs Park“ unter Denkmalschutz. Die Komplexität der Rechtslage nimmt dadurch zu, dass der Denkmalschutz unter die Schutzziele des geltenden Bebauungsplans Blankenese 42 ebenso fällt wie eine städtebauliche Erhaltungsverordnung, die das landschaftlich-städtebauliche Gesamtbild unabhängig von der Denkmalausweisung schützen soll.
Im vorliegenden Fall besteht die Aufgabe in der fachlichen Überprüfung einer denkmalrechtlichen Versagung eines Bauantrags hinsichtlich ihrer Begründbarkeit aus dem Hamburger Denkmalschutzgesetz.