Baurs Park in Hamburg-Blankenese Denkmalrechtsfragen

Katharinenhof in Baurs Park, 2020
Ludwig Phillip Strack: Blick aus Baurs Park, 1811
Oktogon des ehemaligen Anwesens Cäsar Pinnau in Baurs Park, 2020
Die Pagode in Baurs Park, 1845

Gutachten zur denkmalrechtlichen Versagung eines Bauantrags für eine bauliche Erweiterung im Privatauftrag

Baurs Park in Hamburg-Blankenese zählt zu den bedeutendsten ehemaligen Privatparks der Hansestadt. In den 1920er- und -30er Jahren wurden Teile der Parkanlage parzelliert und privat veräußert. Es entstanden großbürgerliche Villen mit zugehörigen Privatgärten, die wie Inseln im heute öffentlichen Park liegen, manche als denkmalgeschützte Einzelobjekte, andere als nichtkonstituierende Elemente des denkmalgeschützten Ensembles „Baurs Park“ unter Denkmalschutz. Die Komplexität der Rechtslage nimmt dadurch zu, dass der Denkmalschutz unter die Schutzziele des geltenden Bebauungsplans Blankenese 42 ebenso fällt wie eine städtebauliche Erhaltungsverordnung, die das landschaftlich-städtebauliche Gesamtbild unabhängig von der Denkmalausweisung schützen soll.

Im vorliegenden Fall besteht die Aufgabe in der fachlichen Überprüfung einer denkmalrechtlichen Versagung eines Bauantrags hinsichtlich ihrer Begründbarkeit aus dem Hamburger Denkmalschutzgesetz.