Im niedersächsischen Jesteburg versteckt sich eines der bedeutendsten Gesamtkunstwerke Deutschlands: Die Kunststätte Bossard. Das im Wesentlichen zwischen 1911 und 1950 geschaffene und extrem differenziert ausgestaltete Ensemble aus Architektur, Bildhauerei, Kunstgewerbe, Malerei und Gartenkunst ist als Denkmal ausgewiesen und dient als Museum.
Nachdem Fördermittel in Millionenhöhe für einen modernen Erweiterungsbau auf dem Areal in Aussicht stehen, ist im Frühjahr 2020 eine öffentliche Kontroverse entflammt: Benötigt dieses Ausnahmeobjekt eine bauliche Erweiterung oder wird es dadurch unzulässig geschädigt? In welchem Verhältnis steht der Anspruch einer Kulturvermittlung zu dem des Denkmalschutzes?
Den auf der Website der Deutschen Gesellschaft für Gartenkunst und Landschaftskultur (DGGL), Landesverband Hamburg/Schleswig-Holstein e.V. veröffentlichten Artikel finden sie hier